Kurbad Königstein

Für Ihre Sicherheit und die Ihres Kindes

ALLE NICHTSCHWIMMER sind in unserem Hause verpflichtet Schwimmhilfen zu tragen!

Wir nehmen Ihre Sicherheit sehr ernst und sorgen mit besonderer Sorgfalt für eine qualifizierte Badeaufsicht!

Trotzdem unser Hinweis an alle Eltern bzw. verantwortliche Begleitpersonen:

Sie haben für Ihre Kinder und Begleitkinder eine Aufsichtspflicht!
Kinder und Begleitkinder benötigen am und im Wasser immer eine geeignete Aufsichtsperson, da sie können ihr Handeln noch nicht richtig einschätzen können, gehen sie Risiken ein und handeln spontan. Eltern sind am Wasser jede Sekunde gefordert und auch nach dem Gesetz zu 100 Prozent verantwortlich – auch im Schwimmbad, in dem es Aufsichtspersonal gibt!

Daher gilt in unserem Hause die Pflicht, dass alle Kinder, die nicht oder noch nicht sicher schwimmen können, Schwimmhilfen (z. B. Schwimmflügel) tragen müssen, sobald Sie den Badebereich betreten. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Aufsichtspflicht. Schwimmhilfen bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken! Beachten Sie die Anwendungs- und Benutzerhinweise der Hersteller.

Wir danken Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz Ihrer Kinder und Begleitkinder!
Kinder unter 7 Jahren dürfen das Kurbad nur in Begleitung einer verantwortlichen Person besuchen.

Schwimmflügel sind an der Kurbadkasse erhältlich.



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